Hallo, so suche noch ne ABE für Seitlichen Kennzeichen Halter für die 1500 VN Classic
Vielen Dank:call
Hallo, so suche noch ne ABE für Seitlichen Kennzeichen Halter für die 1500 VN Classic
Vielen Dank:call
Für eine ABE sollte man zumindest Fabrikat oder KBA-Nummer wissen.
Für einen seitlichen Kennzeichenhalter braucht man meines Wissens keine ABE mehr. Würde einfach hinfahren und eintragen lassen. Wichtig ist nur der Winkel den das Kennzeichen haben muss.
Bitte hier nichts verwechseln. Wenn es eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gibt, braucht das Teil nicht eingetragen werden.
Unser Landratsamt lehnt hier eine Eintragung sogar ab.
Gibt es ein nur Teilegutachten, muss der ordnungsgemässe Anbau durch eine Eintragung bestätigt werden.
Ebenso wenn es gar keine Papiere gibt. So zum Beispiel bei meiner Mean der seitliche Kennzeichenhalter aus einer Kleinserie meines Motorradhändlers.
Hatte mir für meine 1500er selbst einen gebaut und beim TÜV eintragen lassen. Wichtig dabei ist das die Unterkante des Schildes 30 cm vom Boden entfernt sein muss , der Winkel 30 Grad betragen muss und das Schild von hinten rechts im Winkel von 30 Grad zu sehen sein muss.
Schreib mal Regenheizer hier im Forum an . Der hat damals tolle Kennzeichenhalter für die 1500er und Mean konstruiert. Vielleicht kann er was für dich tun.
eintragungspflicht besteht laut meines DEKRA prüfer nur, wenn eine bauliche veränderung oder steuerrechtliche besteht.
sonnst reicht es, das es vom tüv abgenommen wurde und die bescheinigung mitgefürt wird. dies entfällt wenn eine E Nr. oder ABE bescheinigung besteht.
Mein Prüfer sagte, dass binnen eines Jahres alles eingetragen sein sollte.
Man könnte sonst der Meinung sein, dass seit der Abnahme wieder etwas daran gebaut sein könnte.
Somit kann das Gutachten verfallen.
Udo
Ich habe hier eine TÜV-Bericht, da steht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Im Begleitschreiben dazu steht Begutachtung nach §19 (2) / 21 StVZO und "Bitte lassen Sie sich durch die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen".
Das verstehe ich so, daß die Betriebserlaubnis erst nach erfolgter Eintragung erteilt ist.
Solange alle Winkel und Abstände eingehalten werden, braucht man keine ABE. Voraussetzung ist dabei das der Kennzeichenhalter von der Breite her nicht über das Lenkerende ragt.
ist schon interesant welche meinungen und TÜV aussagungen gibt. ich bin auch der meinung, eintragen lassen ist besser
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