ABE Seitlicher Kennzeichenhalter

  • Für eine ABE sollte man zumindest Fabrikat oder KBA-Nummer wissen.

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    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.

    (Oscar Wilde)

  • Bitte hier nichts verwechseln. Wenn es eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gibt, braucht das Teil nicht eingetragen werden.

    Unser Landratsamt lehnt hier eine Eintragung sogar ab.

    Gibt es ein nur Teilegutachten, muss der ordnungsgemässe Anbau durch eine Eintragung bestätigt werden.

    Ebenso wenn es gar keine Papiere gibt. So zum Beispiel bei meiner Mean der seitliche Kennzeichenhalter aus einer Kleinserie meines Motorradhändlers.

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    (Oscar Wilde)

  • Hatte mir für meine 1500er selbst einen gebaut und beim TÜV eintragen lassen. Wichtig dabei ist das die Unterkante des Schildes 30 cm vom Boden entfernt sein muss , der Winkel 30 Grad betragen muss und das Schild von hinten rechts im Winkel von 30 Grad zu sehen sein muss.

    Schreib mal Regenheizer hier im Forum an . Der hat damals tolle Kennzeichenhalter für die 1500er und Mean konstruiert. Vielleicht kann er was für dich tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Piet ()

  • eintragungspflicht besteht laut meines DEKRA prüfer nur, wenn eine bauliche veränderung oder steuerrechtliche besteht.

    sonnst reicht es, das es vom tüv abgenommen wurde und die bescheinigung mitgefürt wird. dies entfällt wenn eine E Nr. oder ABE bescheinigung besteht.

  • Mein Prüfer sagte, dass binnen eines Jahres alles eingetragen sein sollte.

    Man könnte sonst der Meinung sein, dass seit der Abnahme wieder etwas daran gebaut sein könnte.

    Somit kann das Gutachten verfallen.


    Udo

    :GeschwE

    VROC 15573 - memento moriendum esse - sei eingedenk, dass du sterblich bist -

  • Ich habe hier eine TÜV-Bericht, da steht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Im Begleitschreiben dazu steht Begutachtung nach §19 (2) / 21 StVZO und "Bitte lassen Sie sich durch die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen".


    Das verstehe ich so, daß die Betriebserlaubnis erst nach erfolgter Eintragung erteilt ist.


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    (Oscar Wilde)

    2 Mal editiert, zuletzt von Aude ()

  • Solange alle Winkel und Abstände eingehalten werden, braucht man keine ABE. Voraussetzung ist dabei das der Kennzeichenhalter von der Breite her nicht über das Lenkerende ragt.

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