Alles anzeigenZitat: "Nach einem EU-Beschluss müssen Motorräder, die seit 1.1.2016 neu zugelassen wurden, den Grenzwert von 77 dB(A) einhalten"
Ich mag solche Aussagen von Politikern. Mein Motorrad EZ 06/2016 hat dB-Werte von 91/79, eingetragen und zugelassen. Verbaut ist eine J&H mit EGBE.
Hoffe das ganze Thema verläuft im Sande, sonst bleibt ja nur der Rechtsstreit.
Danke für den Bericht.
Die EU-Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.
Zudem wurde die Verordnung im §49StVZO umgesetzt und wer da mal liest, findet auch nix mehr von Krafträdern, sondern nur noch Lastkraftwagen über 2,8t.
Also schau mal in Deine Papiere, die EZ ist hier nicht relevant.