BUNDESTAG STIMMT ÜBER MASSNAHMEN GEGEN MOTORRADLÄRM AB

  • Die EU-Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.

    Zudem wurde die Verordnung im §49StVZO umgesetzt und wer da mal liest, findet auch nix mehr von Krafträdern, sondern nur noch Lastkraftwagen über 2,8t.

    Also schau mal in Deine Papiere, die EZ ist hier nicht relevant.

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