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Gesetzestexte ::: 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis



Eine Betriebserlaubnis muß einem Fahrzeug erteilt werden, sofern es den Vorschriften der StVZO sowie den Anweisungen des Bundesverkehrministers und entsprechenden Abmachungen im Rahmen der EG/EWG entspricht. Die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, erlischt bei Änderungen am Fahrzeug, die

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen,
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.
In diesem Fall dürfen nur noch Fahrten von der Werkstatt auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren werden, natürlich nur mit zugelassenem Fahrzeug (ansonsten gelbes oder rotes Kennzeichen verwenden).
Wurde die Betriebserlaubnis entzogen, muß bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) eine neue beantragt und erteilt werden. Dazu kann diese das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen verlangen oder die Vorführung anordnen.