Gesetzestexte ::: 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis muß einem Fahrzeug erteilt werden, sofern es den Vorschriften der StVZO sowie den Anweisungen des
Bundesverkehrministers und entsprechenden Abmachungen im Rahmen der EG/EWG entspricht. Die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht
ausdrücklich entzogen wird, erlischt bei Änderungen am Fahrzeug, die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen,
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.
In diesem Fall dürfen nur noch Fahrten von der Werkstatt auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren werden, natürlich nur mit
zugelassenem Fahrzeug (ansonsten gelbes oder rotes Kennzeichen verwenden). Wurde die Betriebserlaubnis entzogen, muß bei der
Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) eine neue beantragt und erteilt werden. Dazu kann diese das Gutachten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen verlangen oder die Vorführung anordnen.