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Gesetzestexte ::: 20 StVZO Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen



Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommene Prüfung allgemein erteilt werden (kurz ABE), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der ihm damit gewährten Befugnisse bietet. Über den Antrag auf Erteilung einer ABE entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es bestimmt auch welche Unterlagen dazu nötig sind.