Krafträder, die ab 1.1.1989 zugelassen worden sind, müssen in ihrem Abgasverhalten der ECE-Regelung Nr.40 entsprechen. Für Motorräder, die ab dem 1.7.1994 zugelassen worden sind, gilt die ECE-Regelung 40/01.
Gesetzestexte ::: 47a Abgasuntersuchung
Krafträder sind von der Abgasuntersuchung (ASU) ausgenommen.