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Gesetzestexte ::: 51 StVZO Seitliche Kenntlichmachung



Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern sind erlaubt. Weiterhin sind gelbe seitliche Rückstrahler im vorderen und hinteren Bereich des Kraftrads zulässig.