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Gesetzestexte ::: Arten von Gutachten


ABE:
Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Die ABE ist aber nur für Fahrzeuge sinnvoll, die in großen Stückzahlen gefertigt werden. Da ein Custom Bike jede Menge Individualität besitzt, ist eine ABE für Fahrzeuge hier unsinnig. Die ABE für Fahrzeugteile kann aber für den geplanten Umbau wichtig sein, da nach dem Umbau mit solchen Zubehörteile das Fahrzeug - sollte es in der ABE nicht anders beschrieben sein - nicht vorgeführt werden muß. Diese ABE muß aber dann bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Wichtig: In der ABE für Fahrzeugteile ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das Teil genehmigt ist, welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muß. Wird das Teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Einzel-Betriebserlaubnis:
Erfolgt der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor; serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, so wird dieses Motorrad durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Dazu ist das entsprechende Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der nach positivem Prüfungsverlauf ein Gutachten nach §21 der StVZO ausstellt. Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle einen Fahrzeugbrief beantragen. Anschließend wird durch diese Stelle die Einzel-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt.

Teilegutachten:
Will man beim Umbau Zubehörteile benutzen, sollte man darauf achten, daß diese ein Teilegutachten (früher Mustergutachten) besitzen. Nach dem Anbau solcher Teile muß das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgestellt werden. Dieser trägt dann nach der Begutachtung die Änderung direkt in den Fahrzeugbrief oder in ein separates Gutachten ein. Genau wie bei der ABE, ist dieses Gutachten dann aber mitzuführen!

Materialgutachten:
Nach meinen letzten Informationen werden Materialgutachten nicht mehr akzeptiert. Damit will man den Privatmann abschrecken etwas selber zu bauen. Denn dieser müsste dann für ein selbstgebautes Teil ein Teilegutachten anfertigen lassen und das wird er bestimmt nicht bezahlen wollen.
Tipp: Einige TÜV´s akzeptieren diese Gutachten trotzdem noch! Einfach mal probieren!

Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt zum Einsatz, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte, z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung muß dabei schriftlich vom Fahrzeug-Hersteller vorliegen.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus, beispielsweise bei Reifen (wo eventuell eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt wird), Bremsanlagen (nur in Verbindung mit bestimmten Rädern) oder Leistungerserhöhung am Motor (mit entsprechenden Reifen die den Geschwindigkeits-Anforderungen entsprechen).

Abgasgutachten:
Dieses muß man erstellen lassen, damit kontrolliert werden kann, ob das Fahrzeug den aktuellen Bestimmungen entspricht. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein vorhandener Motor in ein neues Fahrwerk (ohne Brief) eingebaut werden soll. Da es sich hierbei um einen Neuaufbau handelt, sind dabei die aktuellen Werte maßgebend und nicht die Werte die bei der "Erstzulassung" des Motors aktuell waren.

Quelle: www.fighters-magazin.de